Übertragung eines Wunschkennzeichens

Inhaber eines Wunschkennzeichens können dieses auf den Namen eines anderen Inhabers übertragen, damit dieser die Zulassung eines Fahrzeugs mit dem betreffenden Kennzeichen beantragen kann. Von diesem Vorgang ausgenommen sind Wunschkennzeichen mit 4 Ziffern.

Die Übertragung eines Wunschkennzeichens erfolgt vor der Zulassung eines Fahrzeugs durch Versand des von den beiden betroffenen Personen ausgefüllten, unterzeichneten und mit einer Kopie des Identitätsnachweises dieser beiden Personen versehenen Formulars „Übertragung eines Kennzeichens“ (Transfert d'un numéro d'immatriculation) an nplaques@snca.lu.

Nach der Übertragung bleibt das Wunschkennzeichen dem neuen Inhaber 36 Monate lang zugeordnet. Nach diesem Zeitraum ist das Kennzeichen nicht mehr dem neuen Inhaber zugeteilt und wird für andere Antragsteller verfügbar gemacht, wenn Ersterer keine Zulassung beantragt hat.

Im Falle des Todes des Inhabers eines Wunschkennzeichens ist der Erbe des Fahrzeugs (Verwandter oder Verschwägerter 1. Grades) berechtigt, das Wunschkennzeichen zu behalten.

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