Übertragung eines Wunschkennzeichens

Der aktuelle Inhaber kann ein Nummernschild der laufenden Serie auf einen anderen Inhaber übertragen, um ihm zu ermöglichen, dasselbe Fahrzeug mit dieser laufenden Nummer zuzulassen.

Personalisierte Nummern sind von diesem Verfahren ausgeschlossen.

Die Übertragung eines Nummernschilds der laufenden Serie erfolgt nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, durch eine Anfrage an nplaques@snca.lu unter Beifügung des Formulars „Übertragung eines Nummernschilds“, das von beiden betroffenen Personen ausgefüllt und unterschrieben ist, sowie einer Kopie der Ausweisdokumente beider betroffenen Personen.

Nach der Übertragung bleibt dem neuen Inhaber für 12 Monate die laufende Nummer zugewiesen. Nach Ablauf dieser Frist, wenn der neue Inhaber das gleiche Fahrzeug nicht zugelassen hat, wird ihm die Nummer nicht mehr zugewiesen und steht wieder jedem Nutzer zur Verfügung.“

Zum letzten Mal aktualisiert am