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  1. Gewerbetreibende

    Die folgenden Menüpunkte richten sich an die Gewerbetreibenden der Automobilbranche und des Verkehrswesens. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung finden Sie dort Informationen zu folgenden Themen: Erhalt einer Fahrtenschreiberkarte; Erhalt eines Führerscheins für berufliche Zwecke oder eines Befähigungsnachweises; Erhalt

  2. Fahrschulen

    BEGLEITETES FAHREN Buchstabe e. von Artikel 80 der Straßenverkehrsordnung besagt Folgendes: „Vor den letzten drei Fahrstunden vor der praktischen Führerscheinprüfung muss bzw. müssen die Begleitperson(en) dem zugelassenen Fahrlehrer einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte des Führerscheinanwärters während des begleiteten

  3. Fahrzeuge aus einer auslaufenden Serie

    Informationsschreiben betreffend Zulassungen von Fahrzeugen aus einer auslaufenden Serie hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro-6-Norm)

  4. Fahrtenschreiberkarte

    Die Fahrtenschreiberkarte ist eine Speicherkarte, die im Kontrollgerät verwendet wird. Die Fahrtenschreiberkarten ermöglichen dem Kontrollgerät die Identifizierung des Karteninhabers (oder gegebenenfalls des Unternehmens) sowie das Herunterladen und Speichern von Daten. Es gibt die folgenden vier Arten von Fahrtenschreiberkarten.

  5. Unternehmenskarte

    Diese Fahrtenschreiberkarte hat folgende Eigenschaften: Sie ist unerlässlich für das Herunterladen der auf einer Fahrerkarte gespeicherten Daten in das Kontrollgerät im Unternehmen. Sie ermöglicht, die Speicherplätze eines Kontrollgeräts mit den Daten des Unternehmens zu sperren und zu entsperren, falls ein

  6. Berufskraftfahrer (Code 95)

    Alle Fahrer, die mit Fahrzeugen, für die der Besitz eines Führerscheins der Klasse C oder D erforderlich ist, Waren oder Personen im Straßenverkehr auf den öffentlichen Verkehrswegen des Großherzogtums Luxemburgs befördern, müssen eine Berufsausbildung absolvieren.

  7. Rote Kennzeichen für Gewerbetreibende

    Nutzung der roten Kennzeichen Rote Kennzeichen sind Kurzzeitkennzeichen für die Überführung, Probefahrten und die Vorführung eines Fahrzeugs bei einer Prüfstelle. Rote Kennzeichen werden nur an natürliche und juristische Personen vergeben, die eine Genehmigung besitzen, um den Handel mit zulassungspflichtigen Fahrzeugen

  8. Fahrerkarte

    Diese Fahrtenschreiberkarte enthält folgende Angaben: Daten der Fahrerkarte (Kartennummer, Mitgliedstaat und ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum) Angaben zum Inhaber (Name(n) und Vorname(n), Geburtsdatum, bevorzugte Sprache) Angaben zum Führerschein des Fahrers (Führerscheinnummer, Mitgliedstaat und ausstellende Behörde) Informationen zur Nutzung der Karte

  9. Internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel (ATP)

    Mit dem Wunsch, die Bedingungen für die Erhaltung des Gütezustandes leicht verderblicher Lebensmittel bei ihrer Beförderung besonders im internationalen Warenverkehr zu verbessern, und in der Erwägung, dass die Verbesserung dieser Bedingungen geeignet ist, den Handel mit leicht verderblichen Lebensmitteln zu

  10. Werkstattkarte

    Diese Fahrtenschreiberkarte hat folgende Eigenschaften: Sie ist unerlässlich für die Installation, die Aktivierung, die Überprüfung, die Reparatur und die Kalibrierung der Fahrtenschreiber. Sie erfordert die Angabe eines PIN-Codes vor der Nutzung. Sie kann 230 Speichervorgänge im Zusammenhang mit Kontrollen

  11. Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

    Im Bestreben um Sicherheit sind Beförderungen gefährlicher Güter im Straßenverkehr auf internationaler Ebene durch harmonisierte und an den technischen Fortschritt angepasste Vorschriften geregelt. Luxemburg hat durch das Gesetz vom 23. April 1970 das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher

  12. Terminvereinbarung und Beantragung des Zugangs für Gewerbetreibende

    Dieser Bereich ist den Gewerbetreibenden der Automobilbranche vorbehalten. Nachstehend finden Sie eine Anleitung für die Anwendung 'PRO Zugang', mit der die Gewerbetreibenden ihre Termine bei der SNCA verwalten können: Benutzerleitfaden für Gewerbetreibende Um sich für diesen Dienst anzumelden, füllen Sie...

  13. Kontrollkarte

    Diese Fahrtenschreiberkarte hat folgende Eigenschaften: Sie kann einem bzw. einer mit der Kontrolle beauftragten Beamten oder Behörde ausgestellt werden und ist unerlässlich für den Zugriff auf und das Herunterladen der auf einer Fahrerkarte gespeicherten Daten in das Kontrollgerät bei einer

  14. Taxis

    Die SNCA ist zuständig für: die Zulassung von Taxis und die Prüfung der Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften; die Prüfung und Anbringung der Eichsiegel an den Fahrpreisanzeigern (Taxameter), dies nach dem Einbau und anschließend in regelmäßigen Abständen. Diese Prüfung beinhaltet

  15. Blockhinterlegung von Anträgen auf Zulassung und Außerbetriebsetzung

    Die SNCA möchte den Austausch mit den Gewerbetreibenden der Automobilbranche verbessern, indem sie das Verfahren der Blockhinterlegung von Anträgen auf Zulassung von Neufahrzeugen und von Anträgen auf Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen anbietet. So können die Gewerbetreibenden die bereits geplanten Vorgänge sowie...

  16. Verwaltung der Kurzzeitzulassungen (GIT)

    Die Straßenverkehrsordnung sieht die Möglichkeit vor, eine Kurzzeitzulassungsbescheinigung auszustellen, die für 5 Werktage gilt. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für den Inhaber eines Wunschkennzeichens, der ein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen auf seinen eigenen Namen zulassen möchte, um vorübergehend (höchstens 5