Informationen zur Registrierung von Fahrzeugen aus auslaufenden Serien in Bezug auf Emissionen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Euro 6-Norm)

Ab dem 01. September 2019 dürfen Fahrzeuge, die nach den unten aufgeführten Normen genehmigt wurden, nicht mehr zugelassen werden:

  • Euro 6b
  • Euro 6c
  • Euro 6d
  • Euro 6d-TEMP
  • Euro 6d-TEMP-EVAP
  • Euro 6d-TEMP-ISC

Diese Verordnung gilt nach bestimmten Kriterien für Neufahrzeuge der Klassen M und N.

Die betreffenden Fahrzeuge können unter bestimmten Bedingungen und nur für einen begrenzten Zeitraum weiterhin zugelassen werden.

Eine vollständige und detaillierte Informationsnotiz finden Sie unter folgendem Link: Fahrzeuge aus einer auslaufenden Serie.

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