Ab dem 01. September 2019 dürfen Fahrzeuge, die nach den unten aufgeführten Normen genehmigt wurden, nicht mehr zugelassen werden:
- Euro 6b
- Euro 6c
- Euro 6d
- Euro 6d-TEMP
- Euro 6d-TEMP-EVAP
- Euro 6d-TEMP-ISC
Diese Verordnung gilt nach bestimmten Kriterien für Neufahrzeuge der Klassen M und N.
Die betreffenden Fahrzeuge können unter bestimmten Bedingungen und nur für einen begrenzten Zeitraum weiterhin zugelassen werden.
Eine vollständige und detaillierte Informationsnotiz finden Sie unter folgendem Link: Fahrzeuge aus einer auslaufenden Serie.