Beantragung eines Kennzeichens

Wann muss eine Zulassungsnummer beantragt werden?

In folgenden Fällen muss zuerst eine neue Zulassungsnummer beantragt werden, bevor das Fahrzeug angemeldet werden kann:

  • Zulassung eines Neufahrzeugs
  • Kauf/Zulassung eines in einem anderen Land zugelassenen Fahrzeugs
  • Kauf eines bereits in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs mit einem Wunschkennzeichen, das dem ehemaligen Eigentümer zugeteilt ist
  • Kauf eines mit einem alten Kfz-Kennzeichen (2 Buchstaben und 3 Ziffern bzw. 1 Buchstabe und 4 Ziffern) zugelassenen Fahrzeugs
  • Erneute Zulassung eines Fahrzeugs

Beantragung einer Zulassungsnummer der laufenden Serie

Eine Zulassungsnummer der laufenden Serie können auf elektronischem Weg beantragt werden:

  • online über MyGuichet.lu;
  • per E-Mail an nplaques@snca.lu. Der Antragsteller muss das Formular „Antrag auf Erhalt eines Kennzeichens“ ausfüllen.

Dem Antragsteller wird die erste verfügbare Zulassungsnummer der laufenden Serie zugeteilt.

Die Bearbeitung dauert 1 bis 2 Werktage.

Der Inhaber erhält ein Schreiben mit der ihm zugeteilten Nummer an seine offizielle Adresse.

Die Kfz-Kennzeichen der laufenden Serie setzen sich wie folgt zusammen:

  • 2 Buchstaben und 2 Ziffern bei Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen;
  • 2 Buchstaben und 4 Ziffern bei allen anderen Fahrzeugkategorien.

Beantragung eines Wunschkennzeichens

Es gibt 4 verschiedene Serien für Wunschkennzeichen:

  • für Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
    • 2 Buchstaben und 2 Ziffern;
  • für alle anderen Fahrzeugkategorien:
    • 5-stellige Zahlen;
    • 2 Buchstaben und 4 Ziffern;
    • 4-stellige Zahlen.

Wunschkennzeichen (mit Ausnahme von 4-stelligen Zahlen) können auf elektronischem Weg beantragt werden:

  • online über MyGuichet.lu;
  • per E-Mail an nplaques@snca.lu. Der Antragsteller muss das Formular „Antrag auf Erhalt eines Kennzeichens“ (Demande d'attribution d'un numéro d'immatriculation) ausfüllen.

Auf MyGuichet.lu kann die Verfügbarkeit der Kennzeichen geprüft werden.

Die Bearbeitung dauert 1 bis 2 Werktage.

Der Inhaber erhält ein Schreiben zur Information über die Zuteilung der gewünschten Nummer an seine offizielle Adresse.

Beantragung eines Kennzeichens mit 4 Ziffern

Da keine Kennzeichen mit 4 Ziffern mehr verfügbar sind, werden die entsprechenden Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs auf einer Warteliste eingetragen und in dieser Reihenfolge vergeben. Die Zuteilung eines solchen Kennzeichens kann mehrere Jahre dauern. Da 4-stellige Kennzeichen nur selten frei werden, wird dem Antragsteller ein Zufallskennzeichen zugeteilt.

Kennzeichen mit 4 Ziffern können auf elektronischem Weg über MyGuichet.lu (mit Authentifizierung) beantragt werden.

Die Vergabe von Kennzeichen mit 4 Ziffern ist auf ein Kennzeichen pro Person begrenzt.

Sobald der Antrag von der SNCA bearbeitet wurde, kann der Antragsteller seinen Platz auf der Warteliste in seinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu einsehen.

Wenn ein Kennzeichen mit 4 Ziffern für den Antragsteller reserviert wurde, erhält dieser per Post an seine offizielle Adresse ein Schreiben, in dem das zugeteilte Kennzeichen mitgeteilt wird.

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