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Häufig gestellte Fragen

Ich habe gerade meinen Wohnsitz in Luxemburg eingerichtet. Muss ich mein Fahrzeug, das noch in meinem Herkunftsland zugelassen ist, sofort in Luxemburg zulassen?

Nach der luxemburgischen Gesetzgebung haben Sie ab dem Tag Ihrer Niederlassung sechs Monate Zeit, um die Anmeldeformalitäten zu erledigen.

Muss ich als Bürger eines Landes der Europäischen Gemeinschaften, wenn ich meinen Wohnsitz in Luxemburg begründet habe, einen luxemburgischen Führerschein beantragen oder nicht?

Wenn Sie sich nach dem 01.07.1995 niedergelassen haben, können Sie mit dem Führerschein Ihres Heimatlandes ohne weitere Formalitäten weiterfahren. Es wird jedoch empfohlen, Ihren Führerschein zu registrieren, damit die luxemburgischen Behörden bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins schnell einen luxemburgischen Führerschein ausstellen können.

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