Jeder Inhaber, Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs muss bestimmte Formalitäten im Zusammenhang mit seinem Fahrzeug erledigen, um es anzumelden und eine Zulassungsbescheinigung zu bekommen, bevor es im Straßenverkehr in Betrieb gesetzt werden kann.
Andererseits sind auch bei Verlust der Zulassungsbescheinigung oder bei einem Umzug nach Luxemburg sowie im Falle des Verkaufs eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs gewisse Formalitäten notwendig.