Vermietung von roten Kennzeichen

Rote Kennzeichen sind Kurzzeitkennzeichen, die zur Miete an den 3 Standorten Sandweiler, Esch-sur-Alzette und Fridhaff der SNCA erhältlich sind. Die roten Kennzeichen dienen in Luxemburg ansässigen Personen für die Überführung und die Vorführung eines Fahrzeugs bei einer Prüfstelle.

Nutzung der roten Kennzeichen

Das Führen eines Fahrzeugs mit roten Kennzeichen ist in Luxemburg, Belgien und den Niederlanden gestattet. Die roten Kennzeichen können zur Inbetriebsetzung folgender Fahrzeuge verwendet werden:

Sofern eine Versicherung besteht, die den Anforderungen des geänderten Gesetzes vom 16. April 2003 über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge entspricht, kann ein zulassungspflichtiges Straßenfahrzeug ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen in Verkehr gebracht werden:

  1. durch den Eigentümer, den künftigen Halter des Straßenfahrzeugs oder den künftigen Inhaber der Zulassungsbescheinigung des Straßenfahrzeugs sowie durch eine juristische Person, die zum Handel oder zur Reparatur von zulassungspflichtigen Straßenfahrzeugen mit rotem Kennzeichen oder unter dem Deckmantel von berechtigt ist Kennzeichen, auf denen die Nummer angegeben ist, die dem künftigen Inhaber der Zulassungsbescheinigung des Straßenfahrzeugs zum Zweck seiner Zulassung reserviert oder zugeteilt wurde: 
    • auf der direkten Fahrt zwischen der Verkaufsstelle oder dem Lager des Straßenfahrzeugs und dem Ort, an dem die Zulassung, Konformitätsprüfung oder technische Prüfung durchgeführt wird, sowie, im Falle der Einfuhr eines Straßenfahrzeugs vom Ausländer, zwischen dem Grenzübergangsstelle und das Büro der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung sowie der Ort, an dem die Registrierung, Konformitätsprüfung oder technische Kontrolle durchgeführt wird;
    • auf der direkten Fahrt zwischen dem Ort, an dem eine Konformitätskontrolle gemäß den Bedingungen der Absätze 3 und 4 durchgeführt wurde, und dem Ort, an dem die auf Anweisung der SNCA erforderliche technische Kontrolle gemäß den Bestimmungen von Artikel 4bis Absatz 3 Punkt durchgeführt wird 2;
    • auf der direkten Fahrt des Straßenfahrzeugs zu einer Werkstatt oder Reparaturwerkstatt zur Durchführung einer Reparatur, Änderung oder technischen Umgestaltung oder einer Inspektion;

In Betrieb gesetzte Fahrzeuge müssen über eine gültige Prüfbescheinigung verfügen, wenn eine Hauptuntersuchung erforderlich ist (z.B. Pkw von mehr als 4 Jahren).

Gültigkeit der roten Kennzeichen

Die Dauer der Gültigkeit ist im „Bogen zur Inbetriebsetzung eines Straßenfahrzeugs mit roten Kennzeichen“ eingetragen, der mit den roten Kennzeichen ausgehändigt wird. Sie können bis zu 15 Werktage gültig sein (Feiertage und Wochenenden nicht mitgezählt).

Erhalt der roten Kennzeichen

Um rote Kennzeichen zu erhalten, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an SNCA, um die Verfügbarkeit eines Termins zu prüfen und einen Satz roter Kennzeichen zu reservieren.

Nachweise

Am Tag, an dem Sie das Set roter Kennzeichen abholen, müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
  • Informationen über die zurückzulegende Strecke (Abfahrts- und Zielort);
  • Führerschein des Fahrers;
  • Reisepass oder Personalausweis des Fahrers;
  • Kaution, die bei Aushändigung der Kennzeichen hinterlegt werden muss.

Nähere Informationen können Sie unserem Informationsblatt entnehmen.

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