Vermietung von roten Kennzeichen

Rote Kennzeichen sind Kurzzeitkennzeichen, die von der SNCA vermietet werden (nur in Sandweiler erhältlich). Die roten Kennzeichen dienen in Luxemburg ansässigen Personen für die Überführung, Probefahrten und die Vorführung eines Fahrzeugs bei einer Prüfstelle.

Nutzung der roten Kennzeichen

Das Führen eines Fahrzeugs mit roten Kennzeichen ist in Luxemburg, Belgien und den Niederlanden gestattet. Die roten Kennzeichen können zur Inbetriebsetzung folgender Fahrzeuge verwendet werden:

  1. Fahrzeug auf dem kürzesten Weg vom Werk, vom Lager, von der Verkaufsstelle oder von der Reparaturwerkstatt zu seinem Zielort;
  2. Neu- oder Gebrauchtfahrzeug, das den Kunden vorgeführt werden soll;
  3. Testfahrzeug im Zusammenhang mit einer Reparatur;
  4. nicht ordnungsgemäß zugelassenes Fahrzeug auf dem kürzesten Weg zu seinem Zielort.

In Betrieb gesetzte Fahrzeuge müssen über eine gültige Prüfbescheinigung verfügen, wenn eine Hauptuntersuchung erforderlich ist (z.B. Pkw von mehr als 4 Jahren).

Gültigkeit der roten Kennzeichen

Die Dauer der Gültigkeit ist im „Bogen zur Inbetriebsetzung eines Straßenfahrzeugs mit roten Kennzeichen“ eingetragen, der mit den roten Kennzeichen ausgehändigt wird. Sie können bis zu 15 Werktage gültig sein (Feiertage und Wochenenden nicht mitgezählt).

Erhalt der roten Kennzeichen

Wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch an die SNCA, um ein Set roter Kennzeichen zu reservieren.

Nachweise

Am Tag, an dem Sie das Set roter Kennzeichen abholen, müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
  • Informationen über die zurückzulegende Strecke (Abfahrts- und Zielort);
  • Führerschein des Fahrers;
  • Reisepass oder Personalausweis des Fahrers;
  • Kaution, die bei Aushändigung der Kennzeichen hinterlegt werden muss.

Nähere Informationen können Sie unserem Informationsblatt entnehmen.

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