Berufskraftfahrer (Code 95)

Alle Fahrer, die mit Fahrzeugen, für die der Besitz eines Führerscheins der Klasse C oder D erforderlich ist, Waren oder Personen im Straßenverkehr auf den öffentlichen Verkehrswegen des Großherzogtums Luxemburgs befördern, müssen eine Berufsausbildung absolvieren.

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