Seit dem 18. Dezember 2006 besteht das „Zulassungsbescheinigung“ genannte Zulassungsdokument (ehem. graue Karte - Fahrzeugbrief) eines Straßenfahrzeugs aus zwei Teilen, nämlich der grauen Bescheinigung (Teil 1) und der gelben Bescheinigung (Teil 2).
Nur Teil 1 muss mit den Fahrzeugpapieren beim Führen eines Fahrzeugs auf den öffentlichen Verkehrswegen mitgeführt werden, während Teil 2 an einem sicheren Ort und vorzugsweise außerhalb des zugehörigen Fahrzeugs aufbewahrt werden sollte.
In einigen Fällen können Änderungen der Daten der Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeugs erforderlich sein.