Vereinbarung eines Termins

Termin für die Zulassung oder Genehmigung von Fahrzeugen
 

 

 


Attention

 

Wir möchten unsere verehrte Kundschaft darüber informieren, dass Zulassungen oder Genehmigung von Fahrzeugen nur für Kunden zugänglich sind, die einen Termin vereinbart haben.

 

Privatkunden können die Vorgänge "Außerverkehrsetzung", "Wiederzulassung" ihres Fahrzeugs, "Ausstellung eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung" und "Änderung der Adresse auf der Zulassungsbescheinigung" ohne Termin direkt an der Rezeption unserer verschiedenen Standorte erledigen.

 

 

Verfügbare Systeme:

 

  • Terminvereinbarung für Privatpersonen

 

Termin vereinbaren - SANDWEILER  vor  dem 15. April 2024

 

Termin vereinbaren - SANDWEILER  nach  dem 15. April 2024

Terminabsage - SANDWEILER  nach  dem 15. April 2024

 

Termin vereinbaren - ESCH/ALZETTE

 

Termin vereinbaren - FRIDHAFF

Terminabsage - FRIDHAFF

 

  • Terminvereinbarung für Gewerbetreibende der Automobilbranche 

 

Termin vereinbaren - SANDWEILER  vor  dem 15. April 2024

 

Termin vereinbaren - SANDWEILER  nach  dem 15. April 2024

Terminabsage - SANDWEILER  nach  dem 15. April 2024

 

Termin vereinbaren - ESCH/ALZETTE

 

Termin vereinbaren - FRIDHAFF

Terminabsage - FRIDHAFF

 

 

Wenn Sie eine Privatperson bzw. ein Vertreter eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer sonstigen juristischen Person sind, können Sie das System zur Terminvereinbarung für Privatpersonen nutzen.

Für Gewerbetreibende der Automobilbranche, sind die verbundenen Formalitäten der Zulassung über den "dépôt en bloc" einzureichen. Betroffen sind Unternehmen für den Handel mit und/oder die Reparatur von Straßenfahrzeugen, Autovermietungen, Fahrzeugzulassungsstellen und Transportunternehmen.

Termine für ATP, ADR und Taxis sind nur in Sandweiler möglich.

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