Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Im Bestreben um Sicherheit sind Beförderungen gefährlicher Güter im Straßenverkehr auf internationaler Ebene durch harmonisierte und an den technischen Fortschritt angepasste Vorschriften geregelt.

Luxemburg hat durch das Gesetz vom 23. April 1970 das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ratifiziert.

 

Das ADR in der Praxis in Luxemburg

In der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 31. Januar 2003 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sind die Anwendungsbedingungen des ADR in Luxemburg festgehalten.

Sofern die Bestimmungen der Anhänge des ADR die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung vorsehen, benötigt jedes für die Beförderung gefährlicher Güter verwendete Fahrzeug, das auf dem Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg verkehrt oder dort einem der in den Anhängen des ADR vorgesehenen Ladevorgänge unterzogen wurde, eine solche Bescheinigung.

Die SNCA achtet auf die Einhaltung der Vorschriften und technischen Eigenschaften von Fahrzeugen in Sachen ADR und stellt ADR-Zulassungsbescheinigungen aus.

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