Umbauten, technische Änderungen und die Einfuhr von Fahrzeugen unterliegen einem speziellen Verfahren, durch welches sichergestellt werden soll, dass das eingeführte oder umgebaute Fahrzeug den Sicherheitsbedingungen und dem gesetzlichen Rahmen (Straßenverkehrsordnung, EU-Vorschriften) entspricht.
Für die Zulassung von Fahrzeugen > 3,5 t gilt das gleiche Verfahren.
Diese Verfahren sind eine Voraussetzung für die Zulassung der Fahrzeuge.