Mit dem Wunsch, die Bedingungen für die Erhaltung des Gütezustandes leicht verderblicher Lebensmittel bei ihrer Beförderung besonders im internationalen Warenverkehr zu verbessern, und in der Erwägung, dass die Verbesserung dieser Bedingungen geeignet ist, den Handel mit leicht verderblichen Lebensmitteln zu fördern, ist das am 1. September 1970 in Genf geschlossene Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP), am 21. November 1976 in Kraft getreten.
Von der zuständigen Behörde des Landes, in dem das Beförderungsmittel zugelassen oder eingetragen werden muss, wird eine Bescheinigung der Übereinstimmung mit den Normen ausgestellt.
Das ATP-Übereinkommen fordert eine wiederkehrende Prüfung von Beförderungsmitteln mit Wärmedämmung, mit Kältespeicher, mit Kältemaschine oder mit Heizanlage auf Übereinstimmung mit den Normen oder eine Prüfung auf Antrag der Behörden.
Die SNCA achtet auf die Einhaltung der Vorschriften und technischen Eigenschaften von Fahrzeugen in Sachen ATP und stellt ATP-Bescheinigungen aus.