BEDINGUNGEN FÜR DIE VOLLSTÄNDIGKEIT DER UNTERLAGEN UND DIE NICHTERSTATTUNG DER GEBÜHREN FÜR DIE LEISTUNG / KANZLEIGEBÜHR
Es obliegt dem Antragsteller, sich vor Einreichung seines Antrags bzw. vor Durchführung seines Vorgangs zu vergewissern, dass er sämtliche erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und dass seine Unterlagen vollständig und korrekt sind sowie alle für die Bearbeitung des Vorgangs erforderlichen Nachweise enthalten.
Sobald der Antrag an die SNCA übermittelt wurde, sind die Gebühren für die Leistung / Kanzleigebühr endgültig geschuldet und können weder ganz noch teilweise erstattet werden.
Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn der Vorgang nicht abgeschlossen werden kann, insbesondere aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen, des Fehlens eines erforderlichen Nachweises oder aufgrund anderer Umstände, die dem Antragsteller zuzuschreiben sind.
Mit der Eröffnung der Akte werden durch unsere Dienste administrative Arbeiten, Prüfungen und Recherchen eingeleitet, wodurch Kosten entstehen, die von der Verwaltung getragen werden müssen.
Durch die Zahlung der Gebühren für die Leistung / Kanzleigebühr und die Einreichung seines Antrags bestätigt der Antragsteller, dass er diese Bestimmungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Daher kann ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags bei der SNCA keine Rückerstattung mehr gewährt werden.
| Gebühren im Zusammenhang mit Fahrzeugzulassungen | Gebühren | Bankverbindung |
|---|---|---|
| Zulassung eines Fahrzeugs a | 50,00 € | (1) |
| Wiederzulassung nach Ablauf der Zulassungsbescheinigung a | 50,00 € | (1) |
| Wiederwerdendung eines Wunschkennzeichens auf den Namen seines Inhabers a | 24,00 € | (1) |
| Reservierung eines neuen Wunschkennzeichen a | 200,00 € | (1) |
| Duplikat einer Zulassungsbescheinigung a | 50,00 € | (1) |
| Administrative Änderung (Bearbeitungsgebühr) | 44,20 € TTC | (2) |
| Exportbescheinigung eines Fahrzeugs | 19,80 € TTC | (3) |
| Duplikat einer Exportbescheinigung eines Fahrzeugs | 19,80 € TTC | (3) |
| Konformitätsvignette | 22,30 € TTC | (2) |
| Arbeitsleistung im Rahmen der Zulassung, je angefangene 1/2 Stunde | 44,20 € TTC | (2) |
| Kaution für rote Kennzeichenschildern | 100,00 € | |
| Miete von roten Kennzeichenschildern (pro Tag) | 30,00 € TTC | |
| Antrag auf Kopie (Kaufvertrag, CoC, …) | 10,00 € TTC | (2) |
| Antrag auf Ausnahmezulassung (Bearbeitungsgebühr) | 132,60 € TTC | (2) |
| Halterung / Befestigung für rote Kennzeichen | 10,00 € TTC | |
| Verwaltungsgebühren "Gebührenmarke" (nur für den Kauf von Gebührenmarke bei der SNCA) | 3,00 € TTC |
| Gebühren im Zusammenhang mit der Genehmigung | Gebühren | Bankverbindung |
|---|---|---|
| Konformitätsprüfung der Reifen, Felgen, des Lenkrads, Spoilers, der Beleuchtung | 31,50 € TTC | (2) |
| Konformitätsprüfung der Aufhängung, Motorleistung, Kraftstoff, Bremsen, Verankerungen usw | 126,00 € TTC | (2) |
| Konformitätsprüfung (Sitz, Sicherheitsgurt) | 31,50 € TTC | (2) |
| Konformitätsprüfung (äußere Ausstattung) | 63,00 € TTC | (2) |
| Konformitätsprüfung (Innenausstattung) | 63,00 € TTC | (2) |
| Nationale Typgenehmigung | 126,00 € TTC | (2) |
| Fahrzeug aus auslaufender Serie | 126,00 € TTC | (2) |
| ADR / ATP – Erteilung der Genehmigung | 78,30 € TTC | (2) |
| ADR / ATP – regelmäßige Überprüfungen | 46,80 € TTC | (2) |
| ATP-Plakette | 55,00 € TTC | (2) |
| ATP-Aufkleber | 125,00 € TTC | (2) |
| Taxi – 1. Überprüfung | 30,00 € TTC | (2) |
| Taxi – regelmäßige Kontrolle des Taxameters | 44,20 € TTC | (2) |
| Taxi – Überprüfung des Taxameters und der Installation | 34,60 € TTC | (2) |
| Taxi – Versiegelung des Taxameters und der Installation | 30,00 € TTC | (2) |
| Taxi – Ausstellung eines Metrologiebuchs | 25,00 € TTC | (2) |
| Taxi – Ausstellung eines Duplikats des Metrologiebuchs | 50,00 € TTC | (2) |
| Taxi – Ausstellung eines Pakets mit zehn Installateur-Aufklebern | 5,80 € TTC | (2) |
| Arbeitsleistung im Rahmen der Genehmigung, je angefangene 1/2 Stunde | 44,20 € TTC | (2) |
Hinweis: Die zu entrichtende Gebühr entspricht der Summe der Gebühren für jede einzelne Änderung.
Berechnungsbeispiel: Für ein Fahrzeug, an dem Änderungen an den Felgen und der Aufhängung vorgenommen wurden, beträgt die Gebühr 31,50 € + 126,00 €, also insgesamt 157,50 €.
WICHTIGE INFORMATION!
Jede Kombination von Änderungen muss Gegenstand eines technischen Berichts sein, der von einer anerkannten technischen Prüfstelle erstellt wurde.
Anwendbare Tarife zum "règlement grand-ducal du 26 janvier 2016 relatif à la réception et l'immatriculation des véhicules routiers"
| Tarife im Zusammenhang mit dem Führerschein und den Fahrtenschreiberkarten | Tarife | Bankverbindung |
|---|---|---|
| Antrag auf Erhalt eines Führerscheins a | 30,00 € | (1) |
| Antrag auf Erweiterung eines Führerscheins a | 30,00 € | (1) |
| Antrag auf Erneuerung eines Führerscheins | / | |
| Antrag auf Tausch/Umschreibung eines Führerscheins a | 30,00 € | (1) |
| Antrag auf Ausstellung eines Duplikats eines Dokuments/Führerscheins a | 30,00 € | (1) |
| Antrag auf Erhalt einer Fahrtenschreiberkarte | 74,00 € | (4) |
| Verwaltungsgebühren "Gebührenmarke" (nur für den Kauf von Gebührenmarke bei der SNCA) | 3,00 € TTC |
a Die Gebühr für diesen Vorgang ist in Form einer Gebührenmarke zu entrichten oder per Banküberweisung.
Wenn Sie per Banküberweisung zahlen möchten, teilen Sie uns bitte im Aschnitt "Kommunikation"
- das Kennzeichen und die Fahrgestellnummer des betreffenden Frahzeugs für die Zulassung/Technische Abteilung (Agéation)
- die Führerscheinnummer und die Sozialversicherungsnummer für den Führerschein/Tachokarte
Die Bankabbuchungsmitteilung (Avis de débit) muss dem Antrag beigefügt werden
| Name der Bank | Kontonummer IBAN | BIC/SWIFT code | Name | Bankverbindung |
|---|---|---|---|---|
| BCEE | LU76 0019 5955 4404 7000 | BCEELULL | AED-GUICHET UNIQUE-TIMBRES | (1) |
| BCEE | LU65 0019 1906 1000 7000 | BCEELULL | SOC. NAT. DE CIRCULATION AUTOMOBILE | (2) |
| BCEE | LU55 0019 4755 8078 4000 | BCEELULL | SOC. NAT. DE CIRCULATION AUTOMOBILE | (3) |
| BCEE | LU81 0019 3555 9194 3000 | BCEELULL | SOC. NAT. DE CIRCULATION AUTOMOBILE | (4) |