Kennzeichen

Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug muss mit Kennzeichenschildern ausgestattet sein, um auf den öffentlichen Verkehrswegen geführt zu werden.

Diese Schilder müssen normiert und sichtbar am Fahrzeug angebracht sein.

Motorräder, Quads, Dreiräder, Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Anhänger benötigen hinten ein Kennzeichenschild, alle anderen Fahrzeuge müssen vorne und hinten mit einem Schild mit dem gleichen Kennzeichen ausgestattet sein.

Das luxemburgische System sieht 2 Arten von Kennzeichen vor:

  • die Zulassungsnummern der laufenden Serie, die dem jeweiligen Inhaber zugeordnet bleiben, für einen Zeitraum von 1 Jahr nach der endgültige Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs;
  • die Wunschkennzeichen, die dem jeweiligen Inhaber zugeordnet bleiben, für einen Zeitraum von 1 Jahr nach der endgültige Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.

Es ist verboten, das Kennzeichen eines Fahrzeugs zu ändern, das bereits auf den Namen einer Person zugelassen ist.

Eine Ausnahme wird gemacht, wenn Nummernschilder gestohlen werden.

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