Fahrzeugzulassung

Straßenkraftfahrzeuge sowie Anhänger, deren Eigentümer oder Halter eine natürliche Person mit üblichem Wohnsitz in Luxemburg oder eine juristische Person mit Gesellschaftssitz in Luxemburg ist, dürfen nur dann auf der öffentlichen Straße in Verkehr gebracht werden, wenn sie dort zugelassen sind.

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