Wird ein in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug abgetreten, verkauft, zur Ausfuhr verkauft oder vorübergehend bzw. endgültig außer Betrieb gesetzt, müssen Sie die SNCA innerhalb von fünf Werktagen davon in Kenntnis setzen. Diese Information muss per Einschreiben oder Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an einem der Schalter der SNCA erfolgen.
Nachdem ein Fahrzeug abgemeldet wurde, darf es nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden.