Fahrzeug importiert aus einem Land, das Mitflied des ATP-Abkommens ist

Wer ist betroffen?

  •  Jedes Fahrzeug, das für den Transport verderblicher Waren über die internationalen Grenzen der Unterzeichnerstaaten des ATP-Abkommens genutzt wird
  • Neue Fahrzeuge, die aus einem Mitgliedsland des ATP-Abkommens importiert wurden

Vorbedingungen

Bevor ein ATP-Zertifikat ausgestellt werden kann, muss das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen sein.

Nachweise

Die Erstausstellung eines ATP-Zertifikats für ein neues importiertes Fahrzeug erfolgt mit den folgenden Unterlagen:

  • Das Formular Demande de délivrance de l’attestation de conformité ATP ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie des Prüfberichts des Koffers oder des getesteten Prototyps
  • Datenblatt des Koffers, ausgestellt vom Hersteller
  • Kopie des Prüfberichts des Kälteaggregats, ausgestellt von einem anerkannten Testzentrum
  • Datenblatt des Kälteaggregats, ausgestellt vom Hersteller
  • Originale Herstellerbescheinigung (*erklärung)
  • Originale ATP-Bescheinigung des Herstellungslandes

 

Für den Transport von Tiefkühlwaren sind folgende zusätzliche Dokumente erforderlich:

  • Bescheinigung über den Bau des Temperaturaufzeichnungsgeräts gemäß der Norm EN 12830
  • Prüfbescheinigung des Temperaturaufzeichnungsgeräts gemäß der Norm EN 13486

 

Die ATP-Bescheinigung des Herstellungslandes muss im Original vorgelegt werden

Bearbeitung der Unterlagen

Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an: atp@snca.lu und die Originaldokumente per Post.

Vereinbaren Sie online einen Termin für eine Sichtprüfung des Fahrzeugs (nur in Sandweiler)

 

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