Wer ist betroffen?
- Jedes Fahrzeug, das für den Transport verderblicher Waren über die internationalen Grenzen der Unterzeichnerstaaten des ATP-Abkommens genutzt wird
- Fahrzeuge im Einsatz mit einem alten ATP-Zertifikat aus Luxemburg
Vorbedingungen
Bevor ein ATP-Zertifikat ausgestellt werden kann, muss das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen sein.
Das Fahrzeug muss bereits im Besitz eines ATP-Zertifikats aus Luxemburg sein.
Nachweise
Die Verlängerung des ATP-Zertifikats für ein in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug erfolgt mit den folgenden Unterlagen:
- Das Formular Demande de délivrance de l’attestation de conformité ATP ausgefüllt und unterschrieben
- Originales Prüfprotokoll des anerkannten Experten
- Originales altes ATP-Zertifikat
Für den Transport von Tiefkühlwaren ist folgendes zusätzliches Dokument erforderlich:
- Prüfbescheinigung des Temperaturaufzeichnungsgeräts gemäß der Norm EN 13486.
Bearbeitung der Unterlagen
Im Hinblick auf die Verlängerung des ATP-Zertifikats bitten wir Sie, Kontakt mit einem anerkannten ATP-Experten in den folgenden Unternehmen aufzunehmen:
- Ateliers mécaniques Dostert s.à.r.l. in Bissen
- Carrosserie Roemen s.à.r.l. in Kehlen
- Truck & Bus Service s.à.r.l. in Livange
Zur Bearbeitung der Verlängerung benötigen wir das Original Ihrer Unterlagen per Post.
Vereinbaren Sie online einen Termin für eine Sichtprüfung des Fahrzeugs (nur in Sandweiler)