Wer ist betroffen?
- Jedes Fahrzeug, das für den Transport verderblicher Waren über die internationalen Grenzen der Unterzeichnerstaaten des ATP-Abkommens genutzt wird
- In Betrieb befindliche Fahrzeuge, die aus einem Mitgliedsland des ATP-Abkommens importiert wurden
Vorbedingungen
Bevor ein ATP-Zertifikat ausgestellt werden kann, muss das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen sein.
Der Kühlkoffer und/oder das Kühlaggregat dürfen nicht älter als 6 Jahre sein. Andernfalls ist zusätzlich zu den unten genannten Nachweisen ein Prüfbericht eines Experten erforderlich (siehe Verlängerungsantrag).
Nachweise
Die Erstausstellung eines ATP-Zertifikats für ein in Betrieb befindliches importiertes Fahrzeug erfolgt mit den folgenden Unterlagen:
- Das Formular Demande de délivrance de l’attestation de conformité ATP ausgefüllt und unterschrieben
- Kopie des Prüfberichts des Koffers oder des getesteten Prototyps
- Datenblatt des Koffers, ausgestellt vom Hersteller
- Kopie des Prüfberichts des Kälteaggregats, ausgestellt von einem anerkannten Testzentrum
- Datenblatt des Kälteaggregats, ausgestellt vom Hersteller
- Originale Herstellerbescheinigung (*erklärung)
- Originale ATP-Bescheinigung des letzten Zulassungslandes
Für den Transport von Tiefkühlwaren sind folgende zusätzliche Dokumente erforderlich:
- Bescheinigung über den Bau des Temperaturaufzeichnungsgeräts gemäß der Norm EN 12830
- Prüfbescheinigung des Temperaturaufzeichnungsgeräts gemäß der Norm EN 13486
Die ATP-Bescheinigung des letzten Zulassungslandes muss im Original vorgelegt werden
Bearbeitung der Unterlagen
Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an: atp@snca.lu und die Originaldokumente per Post.
Vereinbaren Sie online einen Termin für eine Sichtprüfung des Fahrzeugs (nur in Sandweiler)