Wenn Sie ein neues oder gebrautes Fahrzeug zulassen möchten, das Änderungen unterzogen wurde, die seine technischen Merkmale beeinträchtigen, können zusätzliche Schritte erforderlich sein, bevor das Zulassungsdossier bei der SNCA eingereicht wird.
Für diese Registrirung fallen zusätzliche Gebühren an.
Das Fahrzeug ist für den europäischen Markt gebaut
- Das Fahrzeug verfügt über eine europäische Übereinstimmungsbescheinigung (CoC):
° Es sind keine technischen Unterlagen erforderlich.
- Das Fahrzeug verfügt über keine europäische Übereinstimmungsbescheinigung:
° Eine Überprüfung der technischen Daten anhand der Unterlagen erfolgt im Rahmen der Zulassung durch die SNCA.
° Bei fehlenden oder unvollständigen Daten ist ein technischer Bericht eines anerkannten technischen Dienstes erforderlich.
Das Fahrzeug ist nicht für den europäischen Markt gebaut und verfügt über keine europäische Typgenehmigung (und/oder besitzt eine nationale Typgenehmigung)
- Das Fahrzeug war bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen:
° Sind alle technischen Daten dokumentiert (in ausländischen Zulassungsbescheinigungen oder in technischen Berichten), kann die SNCA die Registrierung und Zulassung vornehmen.
° Sind die technischen Daten nicht dokumentiert oder unvollständig, ist es erforderlich, einen anerkannten technischen Dienst aufzusuchen, damit dieser einen technischen Bericht über das Fahrzeug erstellt.
Sobald Ihr Fahrzeug von der SNCA als konform mit dem gesetzlichen Vorgaben überprüft wurde, können die Schritte zur Zulassung eingeleitet werden
- Das Fahrzeug war noch nie in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen:
° Es ist erforderlich, einen anerkannten technischen Dienst aufzusuchen, damit dieser einen technischen Bericht über das Fahrzeug erstellt.
Sobald Ihr Fahrzeug von der SNCA als konform mit dem gesetzlichen Vorgaben überprüft wurde, können die Schritte zur Zulassung eingeleitet werden.