Einfuhr eines Fahrzeugs

Sie wollen ein Fahrzeug von mehr als 3,5 t einführen oder dessen Zulassung beantragen? Mehr dazu finden Sie in der entsprechenden Rubrik:

  • Zulassung eines in Luxemburg gekauften Neufahrzeugs
  • Zulassung eines in einem Land der EU gekauften Neufahrzeugs
  • Zulassung eines in einem Drittland gekauften Neufahrzeugs
  • Zulassung eines zuletzt in einem EU-Land zugelassenen Fahrzeugs
  • Zulassung eines zuletzt in einem Drittland zugelassenen Fahrzeugs

Die Überprüfung/Abnahme des Fahrzeugs kann eine Inaugenscheinnahme Ihres Fahrzeugs erfordern.

In diesem Fall müssen Sie Ihr Fahrzeug an einem der Standorte der SNCA vorführen.

Am Standort Sandweiler können alle Abnahmen vorgenommen werden.

An den Standorten Esch-sur-Alzette und Marnach können 80 % der Abnahmen vorgenommen werden. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der SNCA über die Möglichkeit einer Abnahme Ihres Fahrzeugs an diesen Standorten.

Durch die Inaugenscheinnahme kann auch die Übereinstimmung Ihres Fahrzeugs mit dem gesetzlichen Rahmen geprüft werden.
Ihr Fahrzeug muss funktionstüchtig und sauber sein. Die Herstellerplakette, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (in das Fahrgestell oder in die Karosserie eingestanzt) sowie das Kennzeichen oder die Motornummer müssen sichtbar und gereinigt sein.

Andernfalls oder im Falle von Schwierigkeiten sollten Sie sich an einen Gewerbetreibenden der Automobilbranche (Autohaus, (Vertrags-)Werkstatt) wenden, damit dieser Ihnen diesbezüglich behilflich sein kann.

Am Tag der Inaugenscheinnahme müssen Sie sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit Umbauten und Änderungen (Herstellergenehmigung, Gutachten eines zugelassenen technischen Dienstes, Abnahmenotizen/-zertifikate einer im Bereich der Genehmigung von Fahrzeugen zugelassenen Stelle usw.) vorlegen.

Wird Ihr Fahrzeug als dem gesetzlichen Rahmen entsprechend befunden, kann das Zulassungsverfahren eingeleitet werden. 

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