Die Gültigkeitsdauer der vorübergehenden Zulassungsbescheinigung wird auf 5 Arbeitstage verlängert

Gemäß den Änderungen der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 26. Januar 2016 über die Annahme und Zulassung von Straßenfahrzeugen vom 20. September 2018 ist die vorübergehende Zulassungsbescheinigung, die vom Autohändler ausgestellt wird, wenn der Kunde sein altes personalisiertes Kennzeichen behalten möchte, um es für sein neues Fahrzeug, das zugelassen werden soll, zu verwenden, bis zu 5 Arbeitstage gültig.

Dank dieser zwei zusätzlichen Tage ist es nun möglich, alle Neuzulassungen von Fahrzeugen, einschließlich denen mit einer Übertragung des personalisierten Kennzeichens, von der SNCA über den Blockhinterlegungsdienst (Dépôt-en-bloc) bearbeiten zu lassen, ohne dass der Endkunde dadurch beeinträchtigt wird.

Die SNCA bittet daher die Gewerbetreibende der Automobilbranche, möglichst alle neuen Fahrzeugakten im Blockhinterlegungsdienst zu hinterlegen und die Terminangebote nicht mehr für die Zulassung eines neuen Fahrzeugs zu nutzen, außer in einem Notfall oder wenn ein Kunde mit dem alten Fahrzeug ins Ausland reisen muss.

Für Gewerbetreibende der Automobilbranche, die noch keinen Zugang zum Verwaltungssystem für vorübergehende Zulassungsbescheinigung haben, wenden Sie sich bitte an die SNCA, um ein Kundenkonto und ein Login zu erhalten.

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