Die SNCA wird 2019 schrittweise das "bargeldlose" Prinzip an ihren verschiedenen Standorten einführen und die Barzahlungen für mehr Sicherheit abschaffen.
Diese Abschaffung der Barzahlungen wird über einen Zeitraum von neun Monaten schrittweise eingeführt, um unseren Kunden die Möglichkeit zu geben, sich daran zu gewöhnen.
In einem ersten Schritt werden ab dem 1. April 2019 auf dem Standort Sandweiler die Barzahlungen für alle Automobil- und Transportfachleute und Dienstleister abgeschafft. Für diese Kunden werden nur Zahlungen per Kreditkarte, Digicash oder Bestellungen (Kunden, die zur Rechnungserstellung berechtigt sind) akzeptiert.
Nach dieser ersten zweimonatigen Testphase werden auch die Standorte Esch/Alzette und Wilwerwiltz ab dem 1. Juni 2019 das Prinzip der Bargeldlosigkeit für diese Fachleute übernehmen.
Das bargeldlose Prinzip wird anschließend vor Ende 2019 auf andere Kunden (Privat- und Unternehmen) angewendet.
Die SNCA möchte alle Kunden daran erinnern, dass die Steuermarken auch im Voraus per Banküberweisung an die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’Enregistrement, des Domaines et de la TVA) (http://www.aed.public.lu/timbres/) bezahlt werden können.