Herkunft der Leistungsangabe auf der Zulassungsbescheinigung in Bezug auf die Energiequelle oder den Brennstofftyp

Die Angabe der Leistung auf der luxemburgischen Zulassungsbescheinigung unter der Rubrik "P.2. Puissance" wird aus der EG Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugherstellers übernommen. Die EG Übereinstimmungsbescheinigung ist allgemein als COC bekannt. Die Leistung wird in "kw" ausgedrückt. Um kw (Kilowatt) in hp (Pferdestärken) umzurechnen, muss der kw-Wert mit 1,36 multipliziert werden.

Bei Fahrzeugen mit innerer Verbrennung (Benzin, Diesel oder Erdgas) entspricht die Angabe der Leistung unter "P.2. Puissance" in der Zulassungsbescheinigung dem Punkt 27.1 "maximale Nettoleistung" der EG Übereinstimmungsbescheinigung.

Bei Hybriden und Plug-in-Hybriden entspricht die Angabe der Leistung unter "P.2. Puissance" in der Zulassungsbescheinigung nur dem Punkt 27.1. "Maximale Nettoleistung" der EG Übereinstimmungsbescheinigung. Da der Hauptmotor der Verbrennungsmotor ist, wird die zusätzliche Leistung des Elektromotors nicht in der Zulassungsbescheinigung angegeben. Um die zusätzliche Leistung des Elektromotors zu erfahren, lesen Sie bitte die Punkte 27.3. und 27.4. der EG Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs.

Bei Elektrofahrzeugen wird die Angabe der Leistung unter "P.2. Leistung" in der Zulassungsbescheinigung aus Punkt 27.4 "Maximale Nettoleistung über 30 Minuten" der EG Übereinstimmungsbescheinigung übernommen. Die maximale Nettoleistung des Elektromotors finden Sie unter Punkt 27.3. des Europäischen Konformitätszertifikats des Fahrzeugs.

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