Kontrollkarte

Diese Fahrtenschreiberkarte hat folgende Eigenschaften:

  • Sie kann einem bzw. einer mit der Kontrolle beauftragten Beamten oder Behörde ausgestellt werden und ist unerlässlich für den Zugriff auf und das Herunterladen der auf einer Fahrerkarte gespeicherten Daten in das Kontrollgerät bei einer Kontrolle auf der Straße oder im Unternehmen.
  • Sie kann 230 Speichervorgänge im Zusammenhang mit Kontrollaktivitäten enthalten.
  • Sie wird vom EU-Mitgliedstaat ausgestellt, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
  • Sie ist vorwiegend blau.
  • Eine Kontrollstelle kann mehrere personalisierte Kontrollkarten besitzen.
  • Die Kontrollkarte des jeweiligen Beamten enthält dessen Foto, Namen und Vornamen.
  • Kosten der Karte: kostenlos
  • Gültigkeit der Karte: 2 Jahre

Die Beantragung der Kontrollkarte (Erstantrag oder Erneuerung) erfolgt anhand folgender Unterlagen:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular;
  • Antrag mit Angabe der Namen, Vornamen und Funktionen der gewünschten Inhaber samt Unterschriftsprobe jedes gewünschten Inhabers;
  • kürzlich aufgenommenes Foto des gewünschten Inhabers auf biegsamem Papier (35x45 mm), frontal vor einem hellen Hintergrund aufgenommen, Kopfhöhe mindestens 20 mm.

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