Rote Kennzeichen für Gewerbetreibende

Nutzung der roten Kennzeichen

Rote Kennzeichen sind Kurzzeitkennzeichen für die Überführung, Probefahrten und die Vorführung eines Fahrzeugs bei einer Prüfstelle.

Rote Kennzeichen werden nur an natürliche und juristische Personen vergeben, die eine Genehmigung besitzen, um den Handel mit zulassungspflichtigen Fahrzeugen zu betreiben oder solche zu reparieren.

Die roten Kennzeichen können zur Inbetriebsetzung folgender Fahrzeuge verwendet werden:

  • Fahrzeug auf dem direkten Weg von der Verkaufsstelle oder vom Lager zum Zielort des Fahrzeugs
  • Fahrzeug, das einem Kunden vorgeführt werden soll
  • Testfahrzeug im Zusammenhang mit einer Reparatur
  • im Rahmen einer Abschleppaktion, wenn das Fahrzeug hierfür konzipiert und ausgestattet ist
  • nicht ordnungsgemäß zugelassenes Fahrzeug auf dem kürzesten Weg zu seinem Zielort

Die Nutzung von roten Kennzeichenschildern, wenn ein Fahrzeug einem Kunden vorgeführt werden soll, ist an die Bedingung geknüpft, dass das betreffende Fahrzeug entweder vom Besitzer der roten Kennzeichenschilder oder dessen Vertreter oder vom Kunden geführt wird, wobei für den Besitzer der roten Kennzeichenschilder Folgendes gilt:

Die Personalien des Mieters der roten Kennzeichenschilder, das Fahrzeug, das damit ausgestattet werden soll, sowie die vorgesehene Strecke, wie sie im oben genannten Vertrag festgelegt wurde, müssen angegeben werden.

Außer Motorrädern, dreirädrigen Fahrzeugen, Kleinkrafträdern, vierrädrigen Leichtfahrzeugen, Anhängern und gezogenen Fahrzeugen, die nicht mit einem roten Kennzeichen an der Rückseite ausgestattet sein müssen, müssen alle gemäß dem vorliegenden Artikel in Betrieb gesetzten Fahrzeuge mit zwei roten Kennzeichenschildern mit dem gleichen Kennzeichen ausgestattet sein, die vertikal und sichtbar an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs anzubringen sind. Werden rote Kennzeichen jedoch an einem Gespann von Fahrzeugen verwendet, das entweder aus einem Kraftfahrzeug, das entweder einen Anhänger oder ein gezogenes Fahrzeug zieht, oder aus einem als Abschleppwagen ausgestatteten Kraftfahrzeug, das ein nicht ordnungsgemäß zugelassenes Fahrzeug zieht, besteht, reichen zwei rote Kennzeichenschilder aus, von denen eines an der Vorderseite des ziehenden Fahrzeugs und das andere an der Hinterseite des gezogenen Fahrzeugs anzubringen sind.

 

Gültigkeit der roten Kennzeichen

Die roten Kennzeichen sind nur begrenzt gültig und laufen automatisch am Ende des zweiten Jahres nach ihrer Ausstellung ab.

 

Erhalt der roten Kennzeichen

Um rote Kennzeichen zu bekommen, können Sie Ihren Antrag direkt an das für das Transportwesen zuständige Ministerium richten:

Service Autorisations

Tel. : 247-84964
Email : plaquesrouges@tr.etat.lu


Download des Formulars:

https://transports.public.lu/fr/formulaires/circulation-routiere/Demande-obtention-plaques-rouges.html

 

Beizufügende Unterlagen:

  1. Kopie der Niederlassungsgenehmigung;
  2. Kopie der Satzung/Gründungsurkunde des Unternehmens;
  3. vor weniger als einem Monat ausgestellter Handelsregisterauszug;
  4. Bescheinigung über den NACE-Code;
  5. beidseitige Kopie des gültigen Personalausweises des Verantwortlichen der Gesellschaft;
  6. bei Verlust der roten Kennzeichenschilder: Verlustanzeige und Nummer der verlorenen Kennzeichenschilder.

 

 

 

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