Wenn der Inhaber, Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs seinen üblichen Wohnsitz oder Gesellschaftssitz ändert, muss er seine neue Adresse binnen eines Monats in Teil 1 (grau) der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs eintragen lassen.
Steht die neue Adresse im Nationalen Register natürlicher und juristischer Personen, ist der Inhaber, Eigentümer oder Halter verpflichtet die alte Zulassungsbescheinigung gegen eine neue Zulassungsbescheinigung mit der neuen Adresse zu austauschen.
Die Änderung der Adresse auf der Zulassungsbescheinigung kann vorgenommen werden:
- Indem Sie sich mit Teil 1 (grau) der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs an die Gemeinde des Ankunftsortes wenden (bei natürliche und juristische Personen).
- Durch Einsendung eines Antrags mit Teil 1 (grau) der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs per Post an die SNCA.
- Indem Sie sich mit Teil 1 (grau) der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs zu einem der Empfangsbereiche der SNCA wenden.
- Bei Vorlage von Teil 1 (grau) und Teil 2 (gelb) der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs werden die beiden Dokumente geändert.