Wenn der Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs seinen üblichen Wohnsitz oder Gesellschaftssitz ändert, muss er seine neue Adresse binnen eines Monats in Teil 1 (grau) der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs eintragen lassen.
Steht die neue Adresse im Nationalen Register natürlicher und juristischer Personen, ist der Eigentümer/Halter verpflichtet die alte Zulassungsbescheinigung gegen eine neue Zulassungsbescheinigung mit der neuen Adresse zu austauschen.
Steht die neue Adresse nicht im Nationalen Register natürlicher und juristischer Personen, muss der Betroffene:
- wenn es sich um eine natürliche Person handelt, sich an seine Wohnsitzgemeinde wenden, um sich in das Nationale Register natürlicher Personen eintragen zu lassen;
- wenn es sich um eine juristische Person handelt, sich an das Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés) wenden, um sich in das Nationale Register juristischer Personen eintragen zu lassen.
Die Änderung der Adresse auf der Zulassungsbescheinigung kann vorgenommen werden:
- Indem Sie sich mit Teil 1 (grau) der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs an die Gemeinde des Ankunftsortes wenden (bei natürliche und juristische Personen).
- Durch Einsendung eines Antrags mit Teil 1 (grau) der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs per Post an die SNCA.
- Indem Sie sich mit Teil 1 (grau) der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs zu einem der Empfangsbereiche der SNCA wenden.
Wenn die Adressänderung eine Person betrifft, die als Halter auf der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, ist die Genehmigung des Fahrzeugeigentümers erforderlich, um die neue Adresse in die Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen.