Wenn Sie ein neues oder gebrautes Fahrzeug uilassen möchten, das Änderungen unterzogen wurde, die seine technischen Merkmale beeinträchtigen, sind zusätzliche Schritte erforderlich, bevor das Zulassungsdossier bei der SNCA eingereicht wird.
Für diese Registrirung fallen zusätzliche Gebühren an.
Beschreibung der Fälle und erfoderliche Maßnahmen
- Registrierung einer einzelnen Änderung (ohne Kombinationen) für Pkw, Lieferwagen und Motorräder (Kategorien M1, N1 et L)
- Jede Kombination von Änderungen (zwei oder mehr Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen) muss durch einen Bericht eines anerkannten technischen Dienstes* abgedeckt werden, der die Übererinstimmung der Fahrzeugänderungen mirt den gesetzlichen Vorgaben bestätigt (Einzelabnahme)
- Beispiele für Kombinationen von Änderungen: Räder und Fahrwerk, Spurverbreiterungen und Fahrwerk, Leistungssteigerung und Räder ...
Betroffene Änderungen Nicht erschöpfende Liste von Änderungen |
Dokumente, die der SNCA vorzulegen sind
|
|---|---|
Räder (Felgen / Reifen) |
(1) ou (2) |
| Fahrwerk | |
| Nicht verstellbar (Tieferlegung / Höherlegung der Karosserie) | (1) ou (2) |
| Verstellbar (Gewindefahrwerk, Stabilisator(en)) | (1) ou (2 & 3) |
| Luftfferderung (Air-Ride) | (1) |
| Spurverbreiterungen | (1) ou (2) |
| Auspuffanlage | (1) |
| Leistung | |
| Leistungssteigerung Pkw / Motorräder (Kategorien M1 / L) | (1) ou (2) |
| Drosselung von Motorrädern (Kategorie L) | (1) ou (2) |
| Entdrosselung von Motorrädern (Kategorie L) | (1) ou (2) |
| Bremssystem | (1) ou (2) |
| Spoiler / Karosserie-Kit | (1) ou (2) |
| Anzahl der Sitzplätre (Pkw / Motorräder) (Kategorie M1 / L), in der Typgenehmigung vorgesehen une ohne Einfluss auf die Fahrzeugsicherheitssysteme (Airbag, ABS ... ) |
(2) |
| Anzahl der Sitzplätre (Pkw / Motorräder) (Kategorie M1 / L),nicht in der Typgenehmigung vorgesehen une mit Einfluss auf die Fahrzeugsicherheitssysteme (Airbag, ABS ... ) |
(1) |
| Fußrasten, Lenker, Brems-/Kupplungsbedienelemente (Motorräder) (Kategorie L) | (1) ou (2) |
- (1) Bericht eines anerkannten technischen Dienstes* über die Konformität der Fahrzeugänderung mit dem gesetzlichen Vorgaben (Einzelabnahme)
- (2) Umbau-/Änderungsbescheinigung eines Kfz-Fachbetriebs mit Angabe der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, der genauen Identifikation der vorgenommenen Änderungen, der Referenzen der technischen Gutachten (z. B. TÜV …) der eingebauten Teile bzw. durchgeführten Änderungen (Felgen, Federn, Stoßdämpfer, Spurverbreiterungen …)** sowie Kopie der technischen Gutachten (TÜV, Gutachten …)
- (3) Umbau-/Änderungsbescheinigung eines Kfz-Fachbetriebs ergänzt durch die Angabe der vorgenommenen Einstellungen
* Siehe Liste der anerkannten technischen Dienste in Luxemburg
** Sind die technischen Unterlagen nicht vollständig, um ein Fahrzeug zulassen zu können, ist es erforderlich, einen anerkannten technischen Dienst* aufzusuchen, damit dieser einen technischen Bericht über die Konformität des Fahrzeugs mit dem gesetzlichen Rahmen erstellt.
Die Überprüfung und/oder Genehmigung eines umgebauten Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit technischen Änderungen ist vor der nächsten technischen Kontrolle erforderlich; diese Frist darf zwei Monate ab dem Datum der Umbauten oder Änderungen nicht überschreiten.
Bei Schwierigkeiten wird empfohlen, einen anerkannten technischen Dienst* oder einen Kfz-Fachbetrieb (Vertragshändler, Werkstätten) zu kontaktieren, der Sie in diesen Punkten unterstützen kann.
Sobald Ihr Fahrzeug als konform mit dem gesetzlichen Rahmen überprüft wurde, können die Schritte zur Zulassung eingeleitet werden.