Intelligenter Fahrtenschreiber

Die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société Nationale de Circulation Automobile - SNCA) informiert Sie hiermit, dass ab dem 15. Juni 2019 ein neues Gerät mit der Bezeichnung "Intelligenter Fahrtenschreiber" oder "1C" oder "2. Generation" in alle neuen Fahrzeuge eingebaut wird, die der Verordnung (EU) Nr. 561/2006 unterliegen (und innerhalb von 15 Jahren für den Rest des Fahrzeugparks), gemäß der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 und Anhang 1C der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/799, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2018/502.

Der Übergang der Werkstattkarten von der Generation 1 zur Generation 2 erfolgt ab dem 20. Mai 2019. Dies wird verschiedene Auswirkungen auf die Nachfrage nach Werkstattkarten haben.

Neue Karten werden nach einem vorgegebenen Zeitplan hergestellt und ausgegeben:

  • Die Werkstattkarten der Generation 2 werden ab dem 20. Mai 2019 hergestellt.
  • Die Techniker müssen eine Werkstattkarte der zweiten Generation erhalten, um mit dem intelligenten Fahrtenschreiber arbeiten zu können.
  • Diese neue Werkstattkarte wird nur dann ausgestellt, wenn die Techniker zuvor eine spezifische Ausbildung für den intelligenten Fahrtenschreiber abgeschlossen haben.

Bestellung einer Werkstattkarte der neuen Generation 2

  • Wenn Sie eine Werkstattkarte der Generation 2 wünschen, die ab dem Bestelldatum gültig ist, obwohl eine gültige Werkstattkarte der Generation 1 noch verfügbar ist, müssen Sie einen Kartenersatz anfordern. In einem solchen Fall muss die alte Werkstattkarte zurückgegeben werden.
  • Ein Antrag auf Ersatz kann ab dem 20. Mai 2019 beim Fahrtenschreiberdienst gestellt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Jede Werkstattkarte der Generation 1 mit einer Gültigkeit von mehr als 2 Monaten nach dem Bestelldatum wird durch eine Werkstattkarte der Generation 2 ersetzt und hat das gleiche Gültigkeitsende wie die alte Karte (Generation 1).
  • Jede Werkstattkarte der Generation 1 mit einer Gültigkeit von weniger als 2 Monaten wird erneuert und hat eine volle Gültigkeit von 1 Jahr ab dem Bestelldatum.

Werkstattkarten der Generation 1, die bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig sind, können weiterhin verwendet werden, funktionieren aber nur für digitale Fahrtenschreiber der aktuellen Generation 1.

Um diesen Übergang am besten planen zu können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Abteilung für Fahrtenschreiberkarten: digitach@snca.lu.

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