Werkstattkarte

Diese Fahrtenschreiberkarte hat folgende Eigenschaften:

  • Sie ist unerlässlich für die Installation, die Aktivierung, die Überprüfung, die Reparatur und die Kalibrierung der Fahrtenschreiber.
  • Sie erfordert die Angabe eines PIN-Codes vor der Nutzung.
  • Sie kann 230 Speichervorgänge im Zusammenhang mit Kontrollen oder Downloads enthalten.
  • Sie wird vom EU-Mitgliedstaat ausgestellt, in dem die Werkstatt ihren Sitz hat.
  • Sie ist vorwiegend rot.
  • Eine Werkstatt kann mehrere personalisierte Werkstattkarten besitzen.
  • Die Kontrollkarte des jeweiligen Technikers enthält dessen Foto, Namen und Vornamen.
  • Kosten der Karte: 74 Euro
  • Gültigkeit: 1 Jahr

Die Beantragung der Werkstattkarte (Erstantrag oder Erneuerung) erfolgt anhand folgender Unterlagen:

  •  ausgefülltes und unterzeichnetes Formular „Antrag auf Erhalt einer Werkstattkarte“;
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des gewünschten Inhabers;
  • Dokument als Nachweis der beruflichen Beziehung zwischen Werkstatt und gewünschtem Inhaber;
  • kürzlich aufgenommenes Foto des gewünschten Inhabers auf biegsamem Papier (35x45 mm), frontal vor einem hellen Hintergrund aufgenommen, Kopfhöhe mindestens 20 mm;
  • Eine Bescheinigung, die weniger als 24 Monate alt ist, über die erfolgreiche Teilnahme des Bewerbers an einer mindestens fünftägigen technischen Schulung bei einem Fahrtenschreiberhersteller.

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