Erneute Zulassung eines Fahrzeugs nach einer Fristüberschreitung

Straßenkraftfahrzeuge, deren Zulassungsbescheinigung oder Konformitätsvignette von Rechts wegen abgelaufen ist, dürfen erst nach ihrer erneuten Zulassung und nur mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung und eventuell mit einer neuen Konformitätsvignette auf den öffentlichen Verkehrswegen in Luxemburg in Betrieb gesetzt werden. Mehr zu den Gründen für eine Außerbetriebsetzung von Rechts wegen finden Sie in den FAQ.

Wer ist betroffen?

  • Jeder in Luxemburg ansässige Inhaber, Eigentümer oder Halter eines zuletzt in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs.
  • Autohäuser und ihnen gleichgestellte Unternehmen (die im Besitz einer Genehmigung für den Handel mit Straßenfahrzeugen sind) können diesen Vorgang für Rechnung ihrer Kunden erledigen.
  • Wenn die Unterlagen von einer Drittperson eingereicht werden, muss diese eine schriftliche Vollmacht vorlegen. In diesem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Inhabers, Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs angegeben wird, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll, und nicht der Name des Bevollmächtigten.

Vorbedingungen

In folgendem Fall muss der Betroffene ein Kennzeichen beantragen, bevor das Fahrzeug erneut zugelassen werden kann:

  • das Fahrzeug war mit einem alten Kennzeichen (2 Buchstaben und 3 Ziffern bzw. 1 Buchstabe und 4 Ziffern) zugelassen.

Nachweise

Die erneute Zulassung eines zuletzt in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs erfolgt anhand folgender Unterlagen:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Formular „Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung“ (Demande en obtention d'un certificat d'immatriculation);
  • Steuermarke(n);
  • gültiger Versicherungsschein;
  • Teile 1 und 2 der Zulassungsbescheinigung;
  • Reisepass oder Personalausweis des Inhabers, Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs;
  • gültige Steuervignette bezüglich der Kfz-Steuer oder Bescheinigung der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) als Nachweis für die entrichtete Kfz-Steuer, wenn die Außerbetriebsetzung auf eine Nichtzahlung der Kfz-Steuer zurückzuführen war;
  • falls das Fahrzeug der Kfz-Hauptuntersuchung unterzogen werden muss:
    • von einer in Luxemburg zugelassenen Prüfstelle für dieses Fahrzeug ausgestellte gültige Prüfbescheinigung.

Jedes Dokument muss als Original vorgelegt werden.

Für weitere eventuell erforderliche Unterlagen verweisen wir auf die Rubrik FAQ.

Bearbeitung der Unterlagen

Bitte vereinbaren Sie online einen Termin, oder senden Sie Ihre Unterlagen per Post, vorzugsweise als Einschreiben.

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