Beantragung eines Duplikats

Nach Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung einer Zulassungsbescheinigung oder eines Teils davon kann von der SNCA ein Duplikat ausgestellt werden, auf der Grundlage eines ordnungsgemäß begründeten Antrags.

Wer ist betroffen?

  • Jeder in Luxemburg ansässige Inhaber oder Eigentümer eines Fahrzeugs.

Vorbedingungen

Im Falle eines Diebstahls muss dieser sofort bei der Polizeidienststelle des mutmaßlichen Tatorts gemeldet werden.

  • Ein Duplikat von Teil I (grau) der Zulassungsbescheinigung wird nur dem Inhaber der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs oder einer von ihm bevollmächtigten Person ausgestellt.
  • Ein Duplikat von Teil II (gelb) der Zulassungsbescheinigung wird nur dem Eigentümer des betreffenden Fahrzeugs oder einer von ihm bevollmächtigten Person ausgestellt, wenn dieser in der nationalen Datenbank für Straßenfahrzeuge registriert ist. Wenn in der nationalen Datenbank für Straßenfahrzeuge kein Eigentümer eingetragen ist, kann der Inhaber der Zulassungsbescheinigung Teil I (grau) auch ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung Teil II (gelb) erhalten.
  • Die Ausstellung eines Duplikats einer Zulassungsbescheinigung oder eines Teils einer Zulassungsbescheinigung unterliegt der Zahlung der in der großherzoglichen Verordnung vom 12. November 1981 vorgesehenen Gebühr, außer im Fall des Diebstahls eines Dokuments, der durch eine von einem Beamten der großherzoglichen Polizei, oder, falls der Diebstahl im Ausland stattgefunden hat, von einem Vertreter einer zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung befugten Behörde ausgestellte Diebstahlsanzeige belegt wird.

Nachweise

Die Beantragung eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeugs erfolgt anhand folgender Unterlagen:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Formular „Antrag auf Erhalt eines Duplikats“ (Demande en obtention d'un duplicata);
  • Steuermarke. Im Falle eines Diebstahls muss keine Gebührenmarke gekauft werden, dafür muss dem Antrag aber die Diebstahlanzeige beigefügt werden;
  • Reisepass oder Personalausweis des Inhabers, Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs;

Jedes Dokument muss als Original vorgelegt werden.

Für weitere eventuell erforderliche Unterlagen verweisen wir auf die Rubrik FAQ.

Bearbeitung der Unterlagen

Um das Duplikat der Zulassungsbescheinigung zu beantragen:

 

  • Erstellen Sie bitte online den Vorgang über MyGuichet.lu (nur für Privatpersonen).

  • Indem Sie sich mit den oben genannten Nachweise zu einem der Empfangsbereiche der SNCA wenden.

  • Durch Einsendung der oben genannten Nachweise per Post an die SNCA, vorzugsweise als Einschreiben.

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