Nach Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung einer Zulassungsbescheinigung oder eines Teils davon kann von der SNCA ein Duplikat ausgestellt werden.
Wer ist betroffen?
- Jeder in Luxemburg ansässige Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs.
- Der Halter eines Fahrzeugs oder eine Drittperson müssen vom Eigentümer des Fahrzeugs eine schriftliche Vollmacht erteilt bekommen, um den Vorgang abwickeln zu können.
Vorbedingungen
Im Falle eines Diebstahls muss dieser sofort bei der Polizeidienststelle des mutmaßlichen Tatorts gemeldet werden.
Nachweise
Die Beantragung eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeugs erfolgt anhand folgender Unterlagen:
- ausgefülltes und unterzeichnetes Formular „Antrag auf Erhalt eines Duplikats“ (Demande en obtention d'un duplicata);
- Steuermarke. Im Falle eines Diebstahls muss keine Gebührenmarke gekauft werden, dafür muss dem Antrag aber die Diebstahlanzeige beigefügt werden;
- Reisepass oder Personalausweis des Eigentümers und/oder Halters des Fahrzeugs.
Jedes Dokument muss als Original vorgelegt werden.
Für weitere eventuell erforderliche Unterlagen verweisen wir auf die Rubrik FAQ.
Bearbeitung der Unterlagen
Um das Duplikat der Zulassungsbescheinigung zu beantragen:
- Erstellen Sie bitte online den Vorgang über MyGuichet.lu (nur für Privatpersonen).
- Indem Sie sich mit den oben genannten Nachweise zu einem der Empfangsbereiche der SNCA wenden.
- Durch Einsendung der oben genannten Nachweise per Post an die SNCA.