In einem Drittland gekauftes Neufahrzeug

Straßenkraftfahrzeuge, deren Inhaber, Eigentümer oder Halter eine in Luxemburg ansässige Person ist, dürfen erst nach ihrer Zulassung und nur mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung auf den dortigen öffentlichen Verkehrswegen in Betrieb gesetzt werden.

Wer ist betroffen?

  • Jede in Luxemburg ansässige Person, die ein Neufahrzeug kauft.
  • Autohäuser und ihnen gleichgestellte Unternehmen (die im Besitz einer Genehmigung für den Handel mit Straßenfahrzeugen sind) können diesen Vorgang für Rechnung ihrer Kunden erledigen.
  • Wenn die Unterlagen von einer Drittperson eingereicht werden, muss diese eine schriftliche Vollmacht vorlegen. In diesem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Inhabers, Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs angegeben wird, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll, und nicht der Name des Bevollmächtigten.

Vorbedingungen

Bevor ein Neufahrzeug zugelassen werden kann, muss die betroffene Person ein Kennzeichen beantragen.

Nachweise

Die Zulassung eines Neufahrzeugs erfolgt anhand folgender Unterlagen:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Formular „Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung“ (Demande en obtention d'un certificat d'immatriculation);
  • Steuermarke(n);
  • Originalrechnung. Erforderlichenfalls kann eine Übersetzung des Dokuments verlangt werden;
  • gültiger Versicherungsschein;
  • Zolldokument, Vignette „705“;
  • europäische Konformitätsbescheinigung, wenn das Fahrzeug für den europäischen Markt produziert wurde. Andernfalls eine europäische Homologationsbescheinigung von der SNCH ausgestellt;
  • Zulassungsdokument, falls ein solches erstellt wurde;
  • Reisepass oder Personalausweis des Inhabers, Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs.

Jedes Dokument muss als Original vorgelegt werden.

Für weitere eventuell erforderliche Unterlagen verweisen wir auf die Rubrik FAQ.

Bearbeitung der Unterlagen

Bitte vereinbaren Sie online einen Termin, oder senden Sie Ihre Unterlagen per Post, vorzugsweise als Einschreiben.

Praktische Vorgehensweise

  • Um zugelassene Fahrzeuge aus einem Drittland (ausserhalb der Europäischen Union (EU) anzumelden, lesen Sie bitte den Abschnitt " Einfuhr eines Fahrzeugs "
  • Um Umgebaute oder geänderte Fahrzeuge anzumelden, lesen Sie bitte den Abschnitt " Registrierung von Änderungen, Umbauten, Zubehör "

Je nach Art der Umbauten muss das Fahrzeug eventuell einer Hauptuntersuchung bei einer in Luxemburg zugelassenen Prüfstelle unterzogen werden.

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